Zweck des IESG ist die Sicherung normaler bzw typischer Arbeitsverhältnisse im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers. Nach der OGH-Rsp können manche Rechtsverhältnisse von dieser Sicherung ausgenommen sein, diese werden vom Autor erörtert. Weiters wird die Forderung erhoben, alle diese Ausschlusstatbestände für den Normunterworfenen in möglichst einfacher Sprache im IESG niederzulegen.