1. IZm der Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank und Änderungen des BG über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus hat der Gesetzgeber im BGBl I 2015/157 auch das WohnungsgemeinnützigkeitsG geändert. Das betrifft ua § 17 Abs 1 WGG, wonach nunmehr bei Auflösung eines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrags dem ausscheidenden Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten ein Anspruch auf Rückzahlung der Finanzierungsbeiträge entsteht. Diese Änderung begründet der Bautenausschuss (965 BlgNR 25. GP 6) mit der für die Anspruchsberechtigten nachteiligen OGH-Rsp. Danach wären solche Ansprüche bedingte Insolvenzforderungen und nur mit der Quote zu befriedigen. Nunmehr werde klargestellt, dass der Anspruch erst mit der Auflösung des Vertrags entstehe, womit es sich bei Vertragsauflösung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den zurückzuzahlenden Beträgen eindeutig um eine Masseforderung handle.