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Zum deutlich höheren "Überbot" nach gerichtlicher Genehmigung eines Kaufvertrags

BeiträgeUniv.-Ass. Mag. Patrick MayrhuberZIK 2015/273ZIK 2015, 208 Heft 6 v. 30.12.2015

Bei genehmigungspflichtigen Geschäften nach § 117 IO kommt es in der Praxis zu interessanten Fragestellungen, wenn ein Interessent nach insolvenzgerichtlicher Genehmigung ein Überbot22Überbot ist nicht iSd §§ 195 ff EO zu verstehen, weil diese Bestimmungen gerade nicht auf die freihändige Veräußerung im Insolvenzverfahren anzuwenden sind. abgibt und dies im Rekurs gegen den Genehmigungsbeschluss geltend gemacht wird. Zur Zulässigkeit eines solchen (deutlich höheren) Überbots erging eine aktuelle Entscheidung des OLG Linz.

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