Bei genehmigungspflichtigen Geschäften nach § 117 IO kommt es in der Praxis zu interessanten Fragestellungen, wenn ein Interessent nach insolvenzgerichtlicher Genehmigung ein Überbot2 abgibt und dies im Rekurs gegen den Genehmigungsbeschluss geltend gemacht wird. Zur Zulässigkeit eines solchen (deutlich höheren) Überbots erging eine aktuelle Entscheidung des OLG Linz.