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Abweisung mangels Kostendeckung und öffentliche Bekanntmachung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/133ZIK 2015, 110 Heft 3 v. 30.6.2015

IO: § 71a Abs 2, § 71b Abs 1, § 260

Auch im Rekursverfahren setzt jedes Rechtsmittel eine Beschwer voraus (RIS-Justiz RS0043940). Fehlt die Beschwer, so ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0041770; RS0006880). Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann keine Beschwer abgeleitet werden (RIS-Justiz RS0043947; RS0041929).

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