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Behandlung eines Eröffnungsantrags gegen eine gelöschte Gesellschaft

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/123ZIK 2015, 104 Heft 3 v. 30.6.2015

IO: §§ 1, 27, 68

UGB: § 161

Die in der IO nicht eigens geregelte Konkursfähigkeit ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Parteifähigkeit zu beurteilen: Wer parteifähig ist, ist grundsätzlich auch konkursfähig (RIS-Justiz RS011742; 8 Ob 244/02v).

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