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Twardosz, Gebührenbefreiung von Sicherungsgeschäften: sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich des § 20 Z 5 GebG, ÖStZ 2015/8, 236:

FachliteraturAufsätzeBearbeiterin: Sophie-Katharina MatjazZIK 2015/120ZIK 2015, 103 Heft 3 v. 30.6.2015

Mit dem BBG 2011 wurde die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr mit 1. 1. 2011 abgeschafft. Zudem erfolgte eine Änderung in der Befreiungsbestimmung des § 20 Z 5 GebG, um die Verlagerung der Gebührenpflicht auf Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu vermeiden. Am praktisch bedeutsamsten ist die Befreiung für Sicherungsgeschäfte zu Darlehens- und Kreditverträgen. Im Beitrag werden zwei praktische Fragen zum sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich der Befreiungsbestimmung im Hinblick auf solche Sicherungsgeschäfte behandelt.

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