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Zahlungen des Schuldners nach Abweisung eines Eröffnungsantrags und Kostendeckung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/78ZIK 2015, 71 Heft 2 v. 6.5.2015

IO: §§ 71, 260

Im Rekursverfahren ist für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen, wegen der Neuerungserlaubnis die Bescheinigungslage im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel und die Sachlage im Zeitpunkt der Beschlussfassung in erster Instanz maßgeblich.

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