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Am 12. 3. 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen. Diese und potenzielle Auswirkungen auf nationales Recht - insb in Deutschland - sind Gegenstand der Betrachtungen des Autors.