Die besondere Problematik einer grenzüberschreitenden Sanierung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Unternehmensvermögen in verschiedenen Rechtsordnungen belegen ist. Der Autor konzentriert sich in seinem Beitrag auf drei Problemkreise, bei denen im Hinblick auf die Erleichterung des Umgangs mit grenzüberschreitenden Sanierungen besonderer Handlungsbedarf besteht: Die Behandlungen von Sicherungsrechten an im Ausland belegenen Vermögensgegenständen, der Umgang mit vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren sowie die sanierungshemmenden Effekte von Sekundärverfahren.