Der Autor untersucht in seinem Beitrag kritisch die Wirksamkeit von Parallelschuldverschreibungen in Österreich, insb weil sie bspw in Deutschland als abstraktes Schuldverhältnis qualifiziert werden. Dabei könne eine Parallelschuldverschreibung nach dem Autor nur wirksam vereinbart werden, wenn sie auf der Garantie aufbaut (§ 880a ABGB).