Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag einer näheren Betrachtung des am 1. 1. 2014 in Kraft getretenen Bankeninterventions- und Restrukturierungsgesetzes (BIRG). Dabei behandeln sie insb Fragen des persönlichen Anwendungsbereichs sowie des Sanierungs- und Abwicklungsplans.