Seit dem 1. 7. 2014 besteht für in Deutschland gestellte Insolvenzanträge die Möglichkeit der Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre, wenn die Verfahrenskosten gedeckt und eine Befriedigungsquote von 35 % erreicht wird. Der Autor zeigt in seinem Beitrag damit verbundene praktische Probleme auf.