1. Am 28.8.2014 wurde im ABl 2014 L 257/214 die RL 2014/92/EU vom 23.7.2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen bekannt gemacht. Sie ist bis zum 18.9.2016 umzusetzen (Art 29).