Die mit dem GesRÄG 2013 erfolgte Senkung des Mindeststammkapitals einer GmbH wurde mit dem AbgÄG 2014 wieder rückgängig gemacht. Der Beitrag der Autoren befasst sich mit der sog Gründungsprivilegierung, die stattdessen eine Erleichterung der Gründung bewirken soll.