Der Autor befürwortet in seinem Beitrag die Entscheidungen des OGH, die eine Klausel, die einem Kreditinstitut das Recht einräumte, Entgelte und Leistungen im Wege einer Fiktion der Zustimmung zu ändern, für unwirksam erklärt haben, weil der Anlass und der Umfang dieser Änderungsmöglichkeit nicht eingeschränkt war.