Der Beitrag befasst sich mit der E C-616/11 des EuGH, nach der das Verbot von Zahlungsentgeltabreden (§ 27 Abs 6 ZaDiG) als mit dem Recht der EU konform angesehen wird. Der Autor untersucht zudem, ob sich durch die Verbraucherrechte-RL vom 14. 6. 2014 etwas geändert hat und wie es mit Rückforderungsansprüchen der Zahler aussieht.