Aus Anlass der E 1 Ob 34/13a des OGH, die sich dazu geäußert hat, ob kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche in der Insolvenz der Emittentin von Genussscheinen nachrangig sind, widmet sich die Autorin dem insolvenzrechtlichen Umgang mit kapitalmarktrechtlichen Schadenersatzansprüchen.