Das am 1. 7. 2014 in wesentlichen Teilen in Kraft getretene dt Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte weist bereits jetzt Unklarheiten auf, weil die vorgenommenen Änderungen nicht eindeutig sind. Die Autoren unternehmen in ihrem Beitrag den Versuch, zu einigen Fragen Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.