Am 12. 6. 2014 wurde im ABl 2014 L 173, 190 die RL des Europäischen Parlaments und des Rates 2014/59/EU vom 15. 5. 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen bekannt gemacht. Die sehr umfangreiche RL ist seit 2.7.2014 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis Ende dieses Jahres die erforderlichen Umsetzungsvorschriften zu erlassen, die ab 1. 1. 2015 anzuwenden sind.