InvFG 1993: §§ 24 ff
KMG: § 11
Der Prospekt für Erwerber eines ausländischen Kapitalanlagefondsanteils muss alle Angaben enthalten, die im Zeitpunkt der Antragstellung für die Beurteilung der ausländischen Kapitalanlagefondsanteile von wesentlicher Bedeutung sind. Der Prospektkontrollor haftet für unrichtige oder unvollständige Kontrollen bei eigenem groben Verschulden bzw grobem Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospektkontrolle herangezogen wurde.