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Masseverwalterentlohnung: Prozessführung/Bemessungsgrundlage für die Regelentlohnung

JudikaturZIK 2014/151ZIK 2014, 110 Heft 3 v. 30.6.2014

KO: § 81a Abs 2, §§ 82 ff

RAO: § 19a Abs 4

Es gehört zu den dem Masseverwalter obliegenden Tätigkeiten, Rechtsstreitigkeiten, die die Masse ganz oder teilweise betreffen, zu führen. Seine Haupttätigkeiten werden durch die Regelentlohnung abgegolten. Anwaltliche Leis-

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