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Zu den Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Außerstreitverfahren

JudikaturZIK 2014/143ZIK 2014, 103 Heft 3 v. 30.6.2014

IO: §§ 7, 8a

AußStrG: § 25 Abs 1 Z 4, § 58 Abs 1 Z 1

Alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Insolvenzschuldner P ist, werden - bis auf wenige Ausnahmen - durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Die Bestimmungen der IO über die Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Ansehung von Rechtsstreitigkeiten sind auch im Außerstreitverfahren anzuwenden.

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