Der OGH hat in der E 6 Ob 110/12p iS einer echten Anspruchskonkurrenz aufgezeigt, dass eine Verletzung des Verbots der Einlagenrückgewähr neben kapitalgesellschaftsrechtlichen Rechtsfolgenanordnungen einen Rückgriff auf das allgemeine Bereicherungsrecht zulässt. Dennoch sind für den Autor noch nicht sämtliche Argumente ausgeschöpft, was er in seinem Beitrag aufzuzeigen versucht.