Die VerbraucherkreditRL (RL 2008/48/EG ) wurde als Maßnahme gegen eine Überschuldung privater Haushalte gesetzt. Ihr Art 8 ordnet an, dass alle Mitgliedstaaten der EU zu gewährleisten haben, dass jeder Kreditgeber vor Abschluss eines Kreditvertrages mit einem Verbraucher dessen Kreditwürdigkeit bewertet. Ausreichende Information holt er bei sich selbst oder ggf bei möglichen Datenbanken ein. Der Autor geht in seinem Beitrag der Frage nach, wie die Vorgaben der Richtlinie in Österreich umgesetzt wurden.