Da Veranlagungsentscheidungen Fachwissen erfordern, wenden sich viele Anleger an einen Anlageberater, der dazu verpflichtet ist, den Anleger über die zahlreichen Veranlagungsmöglichkeiten aufzuklären und auf damit verbundene Chancen bzw Risiken aufmerksam zu machen. Der Autor fragt sich in seinem Beitrag, wie vorzugehen ist, wenn der Anleger auf eine auf ihn abgestimmte Beratung ausdrücklich verzichtet oder zumindest eine solche Erklärung abgibt.