Die gerade erst mit dem GesRÄG 2013 am 1. 7. 2013 in Kraft getretene Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 € wird nunmehr durch das AbgÄG 2014 wieder rückgängig gemacht. Stattdessen wird eine gründungsprivilegierte GmbH vorgesehen, die den Gründern zehn Jahre ab Eintragung im Firmenbuch mit zunächst reduziert einzuzahlendem Stammkapital zur Verfügung steht. Der Autor gibt einen Überblick über die Neuerungen und untersucht daneben deren steuerrechtliche Auswirkungen.