Die Europäische Kommission hat am 11. 6. 2013 eine Empfehlung zur Einführung kollektiver Rechtsschutzverfahren veröffentlicht. Danach soll es einer Gruppe von Geschädigten möglich sein, bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten gemeinsam zu klagen. Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, ob es auf diese Weise der EU-Kommission gelungen ist, einen erleichterten Rechtszugang, insb für Bagatell- und Schadensfälle, zu schaffen.