Der Autor nimmt in seinem Beitrag zur E 1 Ob 157/13i des OGH Stellung, nach der ein zum Zweck der Schuldnersanierung erklärter, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auflösend bedingter Verzicht eines Gläubigers auf unbesicherte Forderungen vor dem Hintergrund des § 25b Abs 2 IO zulässig ist. Der Autor spricht sich ebenfalls für die Unanwendbarkeit der Bestimmung auf die gegenständliche Klausel aus.