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Zur Berücksichtigung von Bagatellforderungen im Verteilungsverfahren

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Bettina Nunner-KrautgasserZIK 2014/116ZIK 2014, 91 Heft 3 v. 30.6.2014

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zieht sich wie ein roter Faden durch das Gefüge der Insolvenzordnung. Das betrifft in hohem Maß das Verwertungs-, aber ebenso das Verteilungsverfahren: Auch in diesem ist der Gedanke verwirklicht, dass die Aufwand-Nutzen-Relation positiv sein muss (vgl insb § 128 Abs 2 und § 138 Abs 3 IO). Vor diesem Hintergrund ist im folgenden Beitrag die Rechtsstellung von Insolvenzgläubigern mit Bagatellforderungen im Verteilungsverfahren zu untersuchen.

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