Vor Abschluss eines Kreditvertrages hat der Kreditgeber gem § 7 VKrG die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen. Bei erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit hat der Kreditgeber den Verbraucher auf diese Bedenken hinzuweisen. Der Autor untersucht in seinem Beitrag die Rechtsfolgen von Verstößen gegen diese Bestimmung.