Die Autorin geht in ihrem Beitrag zwei zentralen Fragen im Hinblick auf den Eintritt eines Vermögensnachteils für den Straftatbestand der Untreue bei Kredit- und Spekulationsgeschäften nach. Dabei beurteilt sie, ob auf das Ergebnis eines später zufließenden Vermögensvorteils zugewartet werden muss, wenn der Machtgeber durch sofortigen Vermögenseinsatz die Möglichkeit eines zukünftigen und unsicheren Erwerbs hat, oder ob bereits der Vertragsabschlusszeitpunkt bzw die Auszahlung als Vermögensnachteil qualifiziert werden kann. Weiters beurteilt sie, wann erst später eintretende Vermögensschäden den Untreuetatbestand erfüllen könnten.