Der Autor widmet seinen Beitrag dem Problemkreis der Bankeninsolvenz. Dabei zeigt er am Beispiel der dt Rechtsentwicklung den gegenwärtigen Entwicklungsstand einer Verselbstständigung des Bankeninsolvenzrechts auf und legt in der diesbezüglichen Auseinandersetzung die Leistungsgrenzen des Insolvenzrechts dar.