EuInsVO: Art 24 Abs 1
Eine Zahlung, die im Auftrag eines Schuldners, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, an einen Gläubiger dieses Schuldners erfolgt ist, wird nicht von der Zahlungen an den Schuldner regelnden Bestimmung des Art 24 Abs 1 EuInsVO erfasst.