vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschöpfungsverfahren: öffentliche Bekanntmachung des Auftrags zu Ergänzungszahlungen

JudikaturZIK 2013/343ZIK 2013, 229 Heft 6 v. 31.12.2013

IO: §§ 213, 255, 257, 260 Abs 1

Im Abschöpfungsverfahren ist jedenfalls der Beschluss über die Beendigung öffentlich bekannt zu machen. Erlegt das InsolvenzG dem Schuldner zur Erreichung der Restschuldbefreiung eine Ergänzungszahlung auf, ist auch deren Höhe in der Insolvenzdatei bekannt zu machen. Erst das löst die Frist zur Anfechtung dieses Beschlusses aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte