Voraussetzung der Anfechtung nach §§ 30, 31 IO ist, dass die Sicherstellung oder Befriedigung innerhalb der jeweiligen kritischen Frist "vorgenommen" wurde. Der Autor geht auf die Praxis ein, die sich mit der Frage auseinandersetzt, wann die Vornahme erfolgt ist, und behandelt zwei in diesem Zusammenhang bedeutende Sachverhalte.