KO idF vor 1. 7. 2010 § 156 Abs 6, § 197
GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 S 3, § 4 Abs 1 Z 5 und 6
Für die insolvenzrechtliche Qualifikation einer Abgabenforderung ist nicht das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhalts, sondern die Verwirklichung dieses Sachverhalts selbst maßgeblich. (Nur Leitsatz.)