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Umfang der Aufklärungspflichten gegenüber Anlegern

JudikaturZIK 2011/330ZIK 2011, 237 Heft 6 v. 29.12.2011

ABGB §§ 1293 ff

Der Beurteilung eines Werbetextes für ein Finanzprodukt sind nicht einzelne Teile für sich, sondern der Text in seiner Gesamtheit zu unterziehen (RIS-Justiz RS0078352, RS0078340, RS0043590 [T49]). Maßgebend ist das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten, der eine dem Anlass angemessene Aufmerksamkeit aufwendet (RIS-Justiz RS0114366).

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