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Kriterien für die Bestimmung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Schuldnerinteressen

JudikaturZIK 2011/322ZIK 2011, 230 Heft 6 v. 29.12.2011

EuInsVO: Art 3 Abs 1 und 2

AEUV Art 267 Abs 2

Bei der Bestimmung des für die internationale Zuständigkeit für Hauptinsolvenzverfahren maßgeblichen Mittelpunkts der hauptsächlichen Schuldnerinteressen einer Gesellschaft ist dem Ort der Hauptverwaltung der Vorzug zu geben.

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