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Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und Rekursfrist

JudikaturZIK 2011/321ZIK 2011, 230 Heft 6 v. 29.12.2011

IO §§ 213, 252, 257, 273

Der Beschluss, mit dem ein InsolvenzG ein Abschöpfungsverfahren beendet, ist jedenfalls öffentlich bekannt zu machen. Im Übrigen gilt das nur für den positiven Ausspruch auf Erteilung der Restschuldbefreiung.

OGH 15. 7. 2011, 8 Ob 64/11m

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