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Zur Haftung aufgrund einer weichen Patronatserklärung

JudikaturZIK 2011/284ZIK 2011, 198 Heft 5 v. 28.10.2011

ABGB §§ 1293 ff

Der Begriff "Patronatserklärung" ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl von Erklärungen einer vom Kreditnehmer verschiedenen, zu diesem regelmäßig in einem Naheverhältnis stehenden Person, die der Kreditsicherung dienen und einen unterschiedlichen Inhalt haben können; sie reichen von völliger Unverbindlichkeit über Verwendungszusagen bis zum Garantievertrag (7 Ob 572/85 SZ 58/127; RIS-Justiz RS0016949).

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