vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur "Ablehnung" eines vom Masseverwalter beigezogenen Dritten

JudikaturZIK 2011/265ZIK 2011, 186 Heft 5 v. 28.10.2011

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 80, 80b, 81 Abs 4, §§ 87, 176

ZPO §§ 351 ff

Ein Masseverwalter hat seine Tätigkeit grds selbst auszuüben. Er kann jedoch mit Zustimmung des G für einzelne Tätigkeiten, wie zB für die Prüfung der Bücher oder die Schätzung des Anlagevermögens, Dritte heranziehen. Diese Genehmigung der partiellen Substitution des Masseverwalters bei der Ausübung der ihm persönlich zugewiesenen Tätigkeiten ist vom Schuldner mit Rekurs bekämpfbar (RIS-Justiz RS0051794; 8 Ob 23/88).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte