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Zahlungsplan und fristgerechter Erlag einer Barquote

AufsätzeDr. Axel Reckenzaun, MBLZIK 2011/230ZIK 2011, 174 Heft 5 v. 28.10.2011

In der E 8 Ob 25/11a11OGH 22. 3. 2011, 8 Ob 25/11a ZIK 2011/160, 115. kommt der OGH zum Ergebnis, dass die Vereinbarung von Bedingungen beim Zahlungsplan unzulässig sei. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Aufzählung der Unzulässigkeitsgründe in § 195 IO taxativ sei. Schneider22Bestätigungsvoraussetzung und Zahlungsplan, ZIK 2011/126, 89. hat diese Entscheidung bereits kritisch besprochen; ihre Kritik ist berechtigt. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, dass zwischen Unzulässigkeitsgründen und den Voraussetzungen für die Bestätigung des Zahlungsplans zu differenzieren ist. Es wird begründet, warum die Vereinbarung der Bedingung des Erlags der Barquote nicht nur nach der IO zulässig, sondern auch für die praktische Umsetzung von Entschuldungen besonders wichtig ist.

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