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EuGH grenzt die Begriffe "COMI" und "Niederlassung" näher ein

ZIK aktuellZIK 2011/223ZIK 2011, 161 Heft 5 v. 28.10.2011

Im topaktuellen Urteil vom 20. 10. 2011, Rs C-396/09 , Interedil Srl, legt der EuGH die für die internationale Zuständigkeit nach der EuInsVO maßgeblichen Begriffe des "Mittelpunkts der hauptsächlichen Schuldnerinteressen - COMI" und der "Niederlassung" (s Art 3 Abs 1 und 2 iVm Art 2 lit h) aus.

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