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Keine "masseerhaltende Prozessführung" des Schuldners

JudikaturZIK 2011/148ZIK 2011, 103 Heft 3 v. 30.6.2011

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 1, 3 Abs 1, §§ 81, 119 Abs 5, §§ 121, 122

ZPO § 6

Ein Konkursgläubiger ist nicht legitimiert, die Freigabe von Massevermögen an den Schuldner zu beantragen.

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