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Kriterien für die Annahme eines Zahlungsplans und den Belohnungsanspruch

AufsätzeMag. Sabine WelteZIK 2011/125ZIK 2011, 88 Heft 3 v. 30.6.2011

In der Praxis wird von Schuldnern nicht selten vorgebracht, dem Gläubigerschutzverband gebühre deshalb kein Belohnungsanspruch, weil die Ablehnung des Zahlungsplanes für die Gläubiger eine Schlechterstellung darstelle. Das LG Feldkirch erteilt einer derartigen einzelfallabhängigen und spekulativen Prognose für die Frage des Zuspruchs einer Belohnung eine klare Absage.

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