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Überlassung an Zahlungs statt und Revisionsrekurs

JudikaturZIK 2011/49ZIK 2011, 33 Heft 1 v. 1.3.2011

AußStrG: §§ 62, 154 f

Im Verlassenschaftsverfahren gefasste Beschlüsse über die Verteilung der Nachlassaktiva bei überschuldeter Verlassenschaft sind rein vermögensrechtlicher Natur (10 Ob 58/08i). Besteht der Entscheidungsgegenstand nicht ausschließlich in einem Geldbetrag, hat das RekursG für die Frage der Zulässigkeit des Revisionsrekurses auszusprechen, ob der Entscheidungsgegenstand den Wert von 20.000 € übersteigt.

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