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Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung: Finanzplan allein zeigt Ausfallrisiko nicht

ZIK PraxisDr. Hans-Otto HüppeZIK 2011/9ZIK 2011, 12 Heft 1 v. 1.3.2011

Ein Finanzplan allein ist ungeeignet, einen möglichen Ausfall für die Gläubiger (Fortführungsverlust) erkennbar zu machen. Dies gilt ganz besonders für Finanzpläne, welche Geldeingänge aus Forderungen vor Konkurseröffnung ("Sowieso-Masse")11Zum Begriff: Das (von Ab- und Aussonderungsrechten) "freie Vermögen" per Insolvenzeröffnung kann auch als "Sowieso-Masse" bezeichnet werden. Dieses stünde als Befriedigungsfonds für die Gläubiger auch ohne Fortbetrieb im Falle einer sofortigen Unternehmensschließung ("sowieso") zur Verfügung. Dazu zählen neben Kassastand und Bankguthaben unter anderem (nicht rechtswirksam abgetretene) Kundenforderungen, vgl Hüppe, Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensfortführung im Konkurs, in Petsch/Bertl/Reckenzaun/Isola (Hrsg), Praxishandbuch der Konkursabwicklung2 (2003) 196, 235. als "Einnahmen" im Finanzplan berücksichtigen. Mit einer mit dem Finanzplan korrespondierenden Ergebnisrechnung können drohende Ausfälle für die Gläubiger erkennbar gemacht werden.

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