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Borns, Spitzt die Bleistifte. Besicherungen bedürfen der Schriftform! BÖB 2010, 54:

FachliteraturAufsätzeZIK 2010/266ZIK 2010, 182 Heft 5 v. 5.11.2010

Der Beitrag weist auf die aktuelle OGH-Rsp hin, wonach die analoge Anwendung des Schriftformgebots nach § 1346 Abs 2 ABGB nun auch auf den Sicherungs-Schuldbeitritt anzuwenden ist.

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