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Mankowski, Vorläufiges Insolvenzverfahren - Anerkennung im Ausland, EWiR 2010, 453:

FachliteraturAufsätzeZIK 2010/259ZIK 2010, 181 Heft 5 v. 5.11.2010

Kurzkommentar zur E vom 31. 3. 2010 - 1re ch civ B 08/04852 -, in welcher das Cour d'appel Colmar ausspricht, dass eine vorläufige Insolvenzeröffnung aus Deutschland in Frankreich nicht als Insolvenzeröffnung iS von Art 16 EuInsVO anerkannt werde, jedoch eine anerkennungsfähige Sicherungsmaßnahme iS von Art 25 EuInsVO sein könne.

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