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Kodek, Eröffnung des Ausgleichsverfahrens und Grundbuchsperre, wobl 2010, 260:

FachliteraturAufsätzeZIK 2010/254ZIK 2010, 181 Heft 5 v. 5.11.2010

Anmerkung zur E 5 Ob 153/09z, mit der die Divergenz im bisherigen Verständnis von § 13 KO und § 13 AO vom OGH beseitigt wird: § 13 AO ist nicht einschränkend auszulegen, sondern bewirkt wie § 13 KO eine umfassende Grundbuchsperre.

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